Jede Schwangere in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchungen und Beratung durch Hebammen und Ärzte/Ärztinnen. Die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen. Wenn eine Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
In einigen Bundesländern können Flüchtlinge beziehungsweise Asylsuchende, die die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden, eine Gesundheitskarte erhalten. Wer diese Karte besitzt, kann zum Arzt gehen und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. In Kommunen, die keine Gesundheitskarte ausgeben, erhalten Asylsuchende Behandlungsscheine für den Arztbesuch.
Asylbewerber erhalten eine ärztliche Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Danach werden die Kosten für die Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Vorsorgeuntersuchungen und medizinische Leistungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt werden von den Leistungen umfasst und werden bezahlt. Bei unaufschiebbarem Behandlungsbedarf können und müssen Flüchtlinge durch Krankenhäuser oder ärztliche Notdiensten auch ohne Behandlungsschein behandelt werden. Nach 15 Monaten Aufenthalt ist Asylsuchenden nach Feststellung der Leistungsvoraussetzungen nach § 2 AsylbLG durch die Leistungsbehörde (Sozialamt) generell der Zugang zu einer Krankenversicherungskarte zu gewähren.
In Berlin erhalten Asylsuchende eine Gesundheitskarte, mit der sie direkt in den Arztpraxen behandelt werden können. Der Behandlungsumfang richte sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (http://gesundheit-gefluechtete.info/implementierung-der-gesundheitskarte-in-berlin/ und http://www.berlin.de/laf/leistungen/gesundheit/).
Um Schwangeren ohne Krankenversicherung den Zugang zu Untersuchungen, ärztlicher Betreuung und natürlich einer sicheren Geburt zu ermöglichen, bietet die Malteser Medizin des Malteser Hilfsdienst e. V. für Menschen ohne Krankenversicherung an 18 Standorten in Deutschland spezielle gynäkologische Sprechstunden und Beratungen an. Ehrenamtliche Ärzte übernehmen die Vorsorgeuntersuchungen und kümmern sich darum, für die Mütter rechtzeitig einen Platz zur Entbindung in einem Krankenhaus zu finden.
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