Flüchtlinge können wie deutsche Studierende in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gesetzlich versichert werden, wenn sie unter 30 Jahre alt sind und das 14. Semester noch nicht beendet haben. Seit dem Wintersemester 2016/2017 beträgt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag 66,33 Euro, dazu kommen der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse und der Anteil für die Pflegeversicherung. Unter 25 Jahre besteht eventuell die Möglichkeit zur kostenfreien Familienversicherung über die Eltern.