Ab welchem Alter kann ich mein Kind zu einer Krabbelgruppe oder Krippe bringen?
Germany - Berlin
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder in der Kindertagespflege.

Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, weil beide Eltern arbeiten, arbeitsuchend sind oder sich noch in Ausbildung befinden. Darüber hinaus gibt es auch einen Anspruch, wenn die Förderung für die Entwicklung des Kindes notwendig ist. Das regelt § 24 Absatz 1 im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Wie viele Stunden das Kind betreut werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Alter bis zu drei Jahren:

Ø    Krabbelgruppen

Ø    Tagesmütter/Tagesväter

Ø    Spielkreise

Ø    Kinderkrippen

Ø    altersgemischte Kindergärten

 

Für die Teilnahme an diesen Betreuungsangeboten müssen Sie Ihre Kinder vorher anmelden. Manchmal sind die Plätze wegen der großen Zahl interessierter Eltern knapp. Erkundigen Sie sich am besten so früh wie möglich nach freien Plätzen. Die Jugendämter geben Auskunft über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich der jeweiligen Einrichtungen.

Über die Postleitzahlensuche unter www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Kinderbetreuung/kinderbetreuung.html finden Eltern das für sie zuständige Jugendamt mit weiteren Informationen. Zum Beispiel Kita-Verzeichnisse oder Anmeldeformalitäten.

 

Kindertagesbetreuung in Berlin:

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitförderung (5 bis 7 Stunden täglich) in einer Kindertagesstätte bzw. in der Kindertagespflege, unabhängig davon, ob ein Betreuungsbedarf besteht.

Soll die Betreuung mehr als 7 Stunden betragen, muss der Bedarf nachgewiesen werden. Auch für Kinder unter einem Jahr muss der Bedarf für die Betreuung des Kindes nachgewiesen werden.

Der Umfang der Betreuung orientiert sich am Bedarf. Je nach dem individuellen Bedarf gibt es tägliche Betreuung für:

·       4–5 Stunden: Halbtagsförderung

·       5–7 Stunden: Teilzeitförderung

·       7–9 Stunden: Ganztagsförderung

·       über 9 Stunden: erweiterte Ganztagsförderung

 

Die Anmeldung für die Kindertagesbetreuung erfolgt über einen Kita-Gutschein. Den Kita-Gutschein bekommen Eltern in der Gutscheinstelle des Jugendamts des jeweiligen Wohnbezirks. Es ist auch möglich, die Anmeldung online zu beantragen (https://fms.verwalt-berlin.de/kita/frm/main?execution=e1s1).

Die Anmeldung kann frühestens neun Monate und sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden.

 

Kinderbetreuung in Berlin, allgemeine Informationen:

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/

https://www.berlin.de/familie/de/informationen/umfang-der-kindertagesbetreuung-138

https://service.berlin.de/dienstleistung/324873/

http://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/anmeldung/

 

Kindertagespflege: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/

 

Kindertagesstätte in Berlin finden https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/kitas/verzeichnis/

 

Krippen in Berlin nach Bezirken geordnet: http://www.kita.de/krippen/berlin

 

Kindergärten in Berlin nach Bezirken geordnet: http://www.kita.de/kindergaerten/berlin

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