Kann ich den Arzt/Ärztin oder Hebamme selbst wählen?
Germany - Berlin
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Sie haben das Recht, selbst zu wählen, zu welcher Frauenärztin oder welchem Frauenarzt sie gehen möchten. Frauenärzte (Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe) in Ihrer Nähe finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder den Gelben Seiten oder über das Internet unter www.frauenaerzte.de.

Schwangerenvorsorgeuntersuchungen werden auch von Hebammen durchgeführt. Auch hier haben Sie die freie Wahl der Hebamme. Neben den Kosten der Vorsorgeleistungen erstatten einzelne Krankenkassen ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, wie z.B. Rufbereitschaftspauschale, Kinderwunschberatung, PEKiP-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.

Hebammen in Berlin finden Sie unter http://www.berliner-hebammenliste.de/suche

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