Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten.
Kindergarten
Berlin bietet eine große Auswahl an bilingualen Kindergärten mit einer Vielzahl von Sprachen: http://www.businesslocationcenter.de/de/willkommen-in-berlin/familienfreundliche-stadt/kindertagesbetreuung/mehrsprachige-kitas
Schulen in Berlin
Das Berliner Schulgesetz erlaubt es Schulen, Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache zu machen. Die Schulen können sich dabei der Angebote Dritter bedienen (§ 15 Abs. 3 Schulgesetz Berlin).
Zurzeit wird muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU) durch diplomatische Vertretungen in Form des sogenannten Konsulatsunterrichts, mehrheitlich in Türkisch, aber auch für Portugiesisch, Italienisch, Mazedonisch und Serbisch angeboten.
Parallel zum Angebot des türkischen Generalkonsulats gibt es seit Februar 2018 in Berlin an 20 Grundschulen das Wahlangebot „Herkunftssprache Türkisch“ für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-3. Kinder mit türkischer Familiensprache erhalten damit Gelegenheit, an einer 2-stündigen Arbeitsgemeinschaft Türkisch teilzunehmen, die zusätzlich zum Regelunterricht angeboten wird. Den Unterricht erteilen Lehrkräfte des Landes Berlin, die an der jeweiligen Schule tätig sind.
Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen in Berlin bieten bilingualen Unterricht an:
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Englisch anbieten
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Französisch anbieten
Schulen, die bilingualen Unterricht in Deutsch-Spanisch anbieten
In Grundschulen und weiterführenden Schulen der Staatlichen Europa-Schulen Berlin (SESB) wird bilingualer Unterricht in neun Sprachkombination angeboten: Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Griechisch, Deutsch-Italienisch, Deutsch-Polnisch, Deutsch-Portugiesisch, Deutsch-Russisch, Deutsch-Spanisch und Deutsch-Türkisch. http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/