Wenn Leistungen nach dem Sozialhilfegesetz gewährt werden besteht zumeist auch ein Anrecht auf Ermäßigungen für Fahrkarten.
In Berlin gibt es das sogenannte Mobilitätsticket, mit dem Anspruchsberechtigte bis zu 50% des Normalpreises sparen können (https://www.vbb.de/tickets/monatskarten-mobilitatsticket-Berlin)