Es gibt keine Verpflichtung für Schwangere, medizinische Untersuchungen zu machen. Schwangere haben aber einen Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen, die im sogenannten „Mutterpass“ aufgeführt und laut Mutterschafts-Richtlinien vorgeschrieben sind. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Zu den regelmäßigen Untersuchungen der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes gehören:
Anamnese zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Schwangeren
Kontrolle von Blutdruck und Gewicht der Mutter, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
Tastuntersuchungen zur Beurteilung von Stand der Gebärmutter und Kindslage, sowie Kontrolle der kindlichen Herzaktivitäten
Blutuntersuchungen: Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtests (AK), Hämoglobinbestimmung sowie Tests auf Infektionen von Chlamydien, Röteln, Lues (Syphilis) Hepatitis B
Toxoplasmose-Test bei begründetem Verdacht auf eine Infektion
Test auf Schwangerschaftsdiabetes
HIV-Test auf freiwilliger Basis
Impfung gegen saisonale Influenza
Aufklärung zur Mundgesundheit und Ernährungsempfehlungen
Hinweis auf die Notwendigkeit einer zusätzlich erhöhten Jodzufuhr
3 Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Regel im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat
Vorsorgeuntersuchungen können sowohl von Hebammen als auch von Frauenärztinnen und Frauenärzten durchgeführt werden und werden im Mutterpass eingetragen. Eine Ausnahme ist die Ultraschall-Untersuchung, die nur eine Ärztin oder ein Arzt machen darf.