In Berlin werden die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Dies gilt allerdings mit der Einschränkung, dass sich Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 aufwärts an der Beschaffung der Lernmittel mit einem Eigenanteil beteiligen müssen. Pro Schuljahr beträgt dieser je Schüler maximal 100,00 Euro. Familien oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit einem geringen Einkommen, die auf staatliche Hilfen bzw. öffentliche Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, BAföG-Leistungen oder Leistungen für Asylbewerber) angewiesen sind, sind von der Zahlung des Eigenanteils befreit. In diesem Fall stellt die Schule nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung alle benötigten Lernmittel vollständig kostenfrei zur Verfügung (https://www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/medien/lehr-und-lernmittel/).
Die Grundausstattung mit persönlichem Schulbedarf für den Schulbesuch (Schultasche, Federmappe, Hefte, Stifte, Malkasten, Sportschuhe usw.) müssen Eltern in Deutschland selbst bezahlen. Weitere Kosten sind das Mittagessen in Höhe von 3 bis 4 Euro täglich. Die Früh- oder Spätbetreuung im Kindergarten und vor oder nach der regulären Schulzeit ist kostenpflichtig. Für die Schülerbeförderung können Fahrtkosten anfallen. Ausflüge, Theaterbesuche und Klassenfahrten müssen von den Eltern bezahlt werden.
Sozial schwache Familien können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Sie erhalten dann einen Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge werden übernommen.