Die Regelungen zur Gesundheitsversorgung sind sehr unterschiedlich. Wenn Sie vorher in die Krankenkasse eingezahlt haben und dann arbeitslos sind, werden im Rahmen der Regelungen weiterhin Beiträge gezahlt. Die genauen Rahmenbedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse / dem zuständigen Sozialamt. Für Flüchtlinge, die gerade erst angekommen sind und noch keine Arbeit gefunden haben / keine Arbeit aufnehmen dürfen, bestehen folgende Regelungen:
In einigen Bundesländern können Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. das Zentrallager verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden, eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Ob eine Gemeinde, Kommune oder eine Krankenkasse an den Rahmenbedingungen teilnimmt, können diese meistens frei entscheiden. Die Gemeinden ohne Gesundheitskarte geben weiterhin Behandlungsscheine für den Arztbesuch aus. In einer Studie der Bertelsmann Stiftung im Oktober 2016 wurde der Stand zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ermittelt.
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Bundesland |
Einführung der eGK |
Hinweise |
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Schleswig-Holstein |
✓ |
Einführung: flächendeckend Vertragspartner: AOK NordWest, BKK-Landesverband Nordwest, IKK Nord, Knappschaft, Novitas BKK, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) |
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Mecklenburg-Vorpommern |
✗ |
Gründe: Die Gültigkeitsdauer wäre nur sehr kurz, aufgrund der schnellen Bearbeitung der Anträge und viele Flüchtlinge bleiben nicht in Mecklenburg-Vorpommern. |
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Hamburg |
✓ |
Einführung: flächendeckend Vertragspartner: AOK Bremen/Bremerhaven |
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Bremen |
✓ |
Einführung: flächendeckend Vertragspartner für Bremen und Bremerhaven: AOK Bremen/Bremerhaven |
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Brandenburg |
✓ |
Einführung: bisher nur in Potsdam |
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Berlin |
✓ |
Einführung: flächendeckend Vertragspartner: AOK Nordost, DAK-Gesundheit, BKK VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) |
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Niedersachsen |
G |
Einführung: bisher nur in Delmenhorst |
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Sachsen-Anhalt |
G |
Es ist eine ähnliche Karte wie die eGK geplant. |
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Sachsen |
✗ |
Die Einführung wurde abgelehnt. |
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Nordrhein-Westfalen |
✓ |
Vertragspartner für 20 Gemeinden: AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Keine Einführung in: Essen, Herne, Hagen, Dortmund, Duisburg, Bottrop, Erkrath und Gelsenkirchen |
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Thüringen |
✓ |
Einführung: flächendeckend Je nach Kreis/Gemeinde beteiligen sich folgende Kassen an der Umsetzung: DAK, IKK classic, AOK plus, BKK VBU und Knappschaft Anerkannte Flüchtlinge oder die, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhalten die gleichen Leistungen wie deutsche Versicherte. |
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Hessen |
G |
Die Hessische Landesregierung möchte die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen und ist mit den Krankenkassenvertretern im Gespräch. |
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Rheinland-Pfalz |
✓ |
Einführung in Trier, Kusel und Mainz |
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Saarland |
✗ |
Grund: zu hohe Verwaltungskosten |
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Baden-Württemberg |
✗ |
Es erfolgt keine Einführung der eGK aufgrund der rückläufigen Zahl von Flüchtlingen. |
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Bayern |
✗ |
Die Einführung wurde abgelehnt. |
Stand: August 2017, Quelle: Bertelsmann Stiftung / Legende: ✓= eingeführt, ✗= Einführung abgelehnt, G= geplante Einführung
Data from: August 2017, Quelle: Bertelsmann Stiftung / Legende: ✓= There is a eGK, ✗= the eGK will be installed, G= there will be no eGK