Kann mein behindertes Kind/Kind mit besonderen Bedürfnissen finanzielle Unterstützung bekommen?
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Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes "Persönliches Budget", das ihnen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ausgezahlt wird. Damit können sie selbstständig Leistungen zur Teilhabe finanzieren, die sie zur täglichen Hilfe benötigen, und somit selbstbestimmt ihr Leben gestalten. Eltern von behinderten Kindern haben ebenso einen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Es kann etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt eingesetzt werden.

Einen Überblick über die Leistungen für Familien mit behinderten Kindern finden Sie unter: https://www.berlin.de/familie/de/informationen/finanzielle-hilfen-fuer-familien-mit-behindertem-kind-231

Kinder und Jugendliche, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/familie/artikel.280188.php. Hilfe bieten die Sozial- und Jugendämter.

Informationen finden Sie auch in der Broschüre Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es http://bvkm.de/wp-content/uploads/2016_Mein-Kind-ist-behindert-diese-Hilfen-gibt-es.pdf

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