Für den Abschluss eines Mietvertrages benötigen Sie keinen Anwalt. In der Regel werden vorgedruckte Verträge verwendet. Entwürfe dazu gibt es vom Mieterbund, aber auch von Vermieterverbänden. Es lohnt sich, die verschiedenen Entwürfe zu vergleichen. Auch die Vordrucke der Vermieterverbände müssen den gesetzlichen Mieterschutzvorschriften entsprechen. Es ist möglich, einen Mietvertrag mündlich zu schließen, es ist jedoch im Interesse beider Seiten dringend empfohlen, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen.