„Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) regelt das Anerkennungsverfahren für die Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Es stellt sicher, dass die jeweils zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf prüft. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss – und zwar unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Entscheidend sind allein Ihre Berufsqualifikationen.
Viele Berufe – die sogenannten nicht reglementierten Berufe – können Sie auch ohne eine formelle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ausüben. Eine Prüfung Ihrer Qualifikationen ist aber trotzdem sinnvoll, damit Arbeitgeber und Unternehmen Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse besser einschätzen können. Für die sogenannten reglementierten Berufe ist dagegen eine Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung und Abschlüsse zwingend erforderlich. Dies sind vor allem Berufe im Gesundheitsbereich (beispielsweise Arzt, Gesundheits- und Krankenpfleger) sowie im sozialen oder pädagogischen Bereich.
Ob Sie eine Anerkennung brauchen, wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, erfahren Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, welche Stellen für Ihren Beruf zuständig sind oder wo Sie eine weitergehende Beratung erhalten können. Für Ihre Fragen steht Ihnen außerdem die Telefon-Hotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (Telefonnummer: + 49 30 1815 -1111).
Das Anerkennungsverfahren erfolgt in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten wollen; einen Antrag können Sie aber auch aus dem Ausland stellen. Für das Verfahren brauchen Sie meistens beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse und eine Übersetzung durch einen im In- oder Ausland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer. (Eine Datenbank mit in Deutschland beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzern finden Sie auf der Internetseite www.justizdolmetscher.de). Eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie oft in Einwohnermeldeämtern oder bei kirchlichen Institutionen.“