Die deutsche Sprache können Kinder im Kindergarten, in der Schule und im täglichen Leben oder auch in interkulturellen Begegnungsstätten lernen.
Kindergärten im Land Baden-Württemberg haben den Auftrag, Kinder in der Sprachentwicklung zu unterstützen. Haben Kinder einen intensiven Sprachförderbedarf, kann ihnen über die gesamte Kindergartenzeit (für Kinder ab 2 Jahren und 7 Monaten) eine zusätzliche Sprachförderung zu Teil werden.
http://www.kindergaerten-bw.de/,Lde/Intensive+Sprachfoerderung+_ISK_
Informationen zu Sprachfördermaßnahmen für Eltern: http://www.kindergaerten-bw.de/,Lde/Eltern
Alle schulpflichtigen Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse, werden sogenannten Vorkursen zugewiesen, wo sie Sprachunterricht erhalten. Kinder von Flüchtlingen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten erste Sprachlernangebote in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Diese Sprachlernkurse sind kostenlos.
Im regulären Schulunterricht wird die Sprachbildung und Sprachförderung als integrierte Maßnahme in den Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufen I und II systematisch weitergeführt.
https://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Sprachfoerderung