Gibt es sonstige/ irgendwelche Kosten für mich in der Schule?
Germany - Baden-Württemberg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 12 - 16 Jahren

 

Grundsätzlich werden jeder Schülerin und jedem Schüler vom Schulträger Lernmittel zu befristetem Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). In Ausnahmefällen können Lernmittel, falls wegen der Art der Lernmittel erforderlich, zum dauernden Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.

Die Eltern sind für die Anschaffung von Verbrauchsmaterialien zuständig, die unterhalb einer Bagatellgrenze von 1 € liegen. In der Praxis wird häufig eine stärkere Beteiligung der Eltern an den Kosten erwartet, dies entspricht nicht der Rechtslage.

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