Kostet die Betreuung oder gibt es kostenlose?
Germany - Baden-Württemberg
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Haben Sie ein Kind im Alter von 0 - 3 Jahren oder erwarten Sie ein Baby?

Für eine Betreuung müssen Eltern in der Regel Beiträge zahlen. Diese sind regional, aber auch je nach Träger der Einrichtung (Städtischer, konfessioneller oder privater Träger, Elternvereine, Tagesmutter/Tagesväter), unterschiedlich hoch. Es besteht eine bundesweite Pflicht, Elternbeiträge sozial zu staffeln. Wie diese Staffelungen ausgestaltet werden, liegt jedoch in der Verantwortung der Bundesländer. Die Höhe der Beiträge ist meist vom Einkommen der Eltern, der Zahl der Kinder in der Familie und vom Betreuungsumfang abhängig. Im Bedarfsfall – zum Beispiel, wenn Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezogen werden – können die Kosten vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden, so dass Eltern nichts bezahlen müssen. Für Geschwisterkinder muss oftmals nicht der volle Beitrag gezahlt werden.

Über die Höhe der Beiträge informieren Sie sich bitte beim Jugendamt oder der Betreuungseinrichtung vor Ort.

 

Baden-Württemberg: Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben, die regional und/oder je nach Träger unterschiedlich hoch sind.

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

 

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