Kann ich die Schulart für mein Kind wählen?
Germany - Baden-Württemberg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 6 - 12 Jahren

Baden-Württemberg

Eltern die Wahl zwischen einer öffentlichen Schule oder einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule). Für die Einschulung in einer öffentlichen Schule müssen die Kinder in der zuständigen Grundschule in dem Schulbezirk angemeldet werden, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ein Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.

Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule können Eltern nach einer Beratung und Empfehlung durch die Grundschule zwischen den Schularten der weiterführenden Schulen frei wählen.

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