Ist die Schule oder der Kindergarten verpflichtet, meinem Kind muttersprachlichen Unterricht anzubieten?
Germany - Baden-Württemberg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren

Kindergärten und Schulen sind nicht verpflichtet muttersprachlichen Unterricht anzubieten. In Baden-Württemberg wird in den Kindergärten kein muttersprachlicher Unterricht angeboten. Es gibt bilinguale Kindergärten, in denen Englisch und Französisch gefördert wird. In den Schulen in Baden-Württemberg findet muttersprachlicher Zusatzunterricht in der Form von Konsulatsunterricht statt, das heißt, die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten: Bosnien-Herzegowina, Griechenland, Italien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Polen, Portugal, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien und Ungarn. Der Besuch des muttersprachlichen Zusatzunterrichts bzw. Zertifizierungsangebote der Konsulate zur Herkunftssprache können im Schulzeugnis oder im Lernentwicklungsbericht dokumentiert werden. https://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Sprachfoerderung

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