Ihr Kind hat die Pflicht, am Religionsunterricht seines Bekenntnisses teilzunehmen. Sollte dieser Unterricht nicht angeboten werden, darf mit Zustimmung der jeweiligen Religionsgemeinschaft ein anderer Religionsunterricht besucht werden. Wenn kein Religionsunterricht besucht wird, ist die Teilnahme am Unterricht im Fach Ethik verpflichtend. Näheres regelt das Schulgesetz BW wie folgt: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2205-1-KM-19830331-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Religionsunterricht++Abmeldung+erklaeren-943-leistung-0