Wenn Ihr Kind Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat, werden die Kosten für die Schülerbeförderung zwischen Wohnort und Schule übernommen ((https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Bildungspaket++Leistungen+fuer+Bildung+und+Teilhabe+beantragen-1963-leistung-0).