Der Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach mit versetzungsrelevanter Benotung und für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, erhalten einen Unterricht im Fach Ethik, wenn dieser an der Schule angeboten wird. Ab dem 14. Lebensjahr entscheidet Ihr Kind selbst, ob es am Religionsunterricht oder an einem alternativen Angebot teilnimmt.