Gibt es ein Recht auf religiösen Unterricht?
Germany - Baden-Württemberg
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Der Religionsunterricht in Baden-Württemberg ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen. Damit ist jeder Schüler, der in Baden-Württemberg eine öffentliche Schule besucht, grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet.

Der Religionsunterricht wird, nach Bekenntnissen getrennt, in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Für eine religiöse Minderheit von mindestens acht Schülern an einer Schule ist Religionsunterricht einzurichten (§ 96 Schulgesetz Baden-Württemberg).

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheiden die Schülerinnen und Schülern selbst über die Teilnahme. Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht zu Beginn eines Schuljahres ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich abzugeben (§ 100 Schulgesetz Baden-Württemberg). Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach.

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Religionsunterricht++Abmeldung+erklaeren-943-leistung-0

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