Was sind meine Rechte die Schulbildung meines Kindes betreffend?
Germany - Baden-Württemberg
Deutsch
Haben Sie ein Kind im Alter von 3 - 6 Jahren
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Sowohl im Kindergarten als auch in der Schule haben Eltern folgende Rechte:

Beratungs- und Informationsrechte

Eltern haben ein Recht auf regelmäßige Information über grundsätzliche und aktuelle Fragen in Kindergarten und Schule, auf Informationen und Beratung über die Lernentwicklung ihres Kindes.

Mitwirkungsrechte

Eltern haben das Recht (und die Pflicht), an der vorschulischen und schulischen Bildung und Erziehung des Kindes mitzuwirken.

Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit beteiligt.

In den Elterngremien auf Stadt- Kreis- oder Landesebene können Elternvertreter die Interessen aller Eltern einbringen und haben das Recht, in wesentlichen Angelegenheiten informiert und angehört zu werden.

 

Informationen zur Elternmitwirkung in den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg finden Sie hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=VVBW-VVBW000002500&psml=bsbawueprod.psml&max=true

 

Informationen zur Mitwirkung in der Schule in Baden-Württemberg finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Eltern/Elternmitwirkung/Seiten/default.aspx und

http://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Informationen+fuer+Eltern

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